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WR vom 25.03.2023:

Helmut Ullrich Hagen.  Das Ermittlungsverfahren gegen Birgit Ganskow, Vorsitzende des Tierschutzvereins, ist ohne Auflagen eingestellt worden.

Foto: Michael Kleinrensing WP

Es waren schwere Vorwürfe, denen sich Birgit Ganskow (65) in den vergangenen zehn Monaten ausgesetzt sah. Anschuldigungen, die drei zurückgetretene Vorstandsfrauen öffentlich gegen sie erhoben hatten und die an ihren Nerven zerrten.

Doch jetzt hat die Vorsitzende des Tierschutzvereins Hagen amtlich, dass sie sich nichts zu Schulden kommen ließ: Die Staatsanwaltschaft Hagen hat das Ermittlungsverfahren gegen sie wegen des Verdachts der Untreue zum Nachteil des Vereins ohne Auflagen eingestellt. Die Entscheidung ist endgültig und kann auch nicht angefochten werden.

Birgit Ganskow steht seit zwölf Jahren dem Hagener Tierschutzverein vor. Ihr großes Engagement und ihr unermüdlicher Einsatz für die Tiere sind unbestritten, auch wenn sich manche an der energischen Durchsetzungskraft ihrer Person reiben mögen: „Wer im Tierschutz aktiv ist und dadurch keine Feinde hat, der macht etwas falsch“, lautet ihr Credo.

Katzen-Operation und Goldbarren

Genau das hat sie im Mai vergangenen Jahres selbst erleben müssen: Unter den Vorstandsfrauen im Verein gab es Zwist und Streit, der darin eskalierte, dass die stellvertretende Vorsitzende und zwei Beisitzerinnen zurücktraten und kurz darauf mit schwerwiegenden Anschuldigungen an die Öffentlichkeit traten.

Da war von einer Spendensammlung des Tierschutzvereins für eine Katzen-Operation die Rede, die nie stattgefunden habe. Da wurde behauptet, dass die Vorsitzende Ganskow einen Goldbarren, der dem Verein vererbt worden war, weit unter dem tatsächlichen Wert für sich selbst erworben hätte.

Staatsanwaltschaft prüfte genau

Strafrechtlich relevante Vorwürfe, denen die Staatsanwaltschaft nachgehen musste und die in den vergangenen Monaten gründlich geprüft wurden. Mit einem Ergebnis, das Birgit Ganskow, trotz ihres guten Gewissens, nun mit Erleichterung aufnehmen kann.

„Das Ermittlungsverfahren ist mit ausdrücklicher Zustimmung des zuständigen Amtsgerichts, dem wir den Vorgang vorgelegt hatten, ohne Auflagen eingestellt worden“, erklärt Staatsanwalt Jörn Kleimann als Sprecher der Strafverfolgungsbehörde. Die Einstellung sei nach Paragraf 153 Absatz I der Strafprozessordnung erfolgt. Das bedeute: „Ein hypothetischer Schuldvorwurf mag am Ende so gering sein, dass man das Verfahren einstellen kann.“