Pressemitteilung der Stadt Hagen

Vereinbarung zur Katzenkastration zwischen Stadt und Tierschutzverein verlängert

23. Januar 2024 – Jeweils 20.000 Euro stellt die Stadt Hagen dem Tierschutzverein Hagen und Umgebung e.V. für die nächsten drei Jahre für die Kastration von freilaufenden und wildlebenden Katzen, sogenannten Streunern, zur Verfügung. Der Umweltausschuss hatte in seiner Sitzung im Dezember 2023 die Verlängerung der Katzenkastrationsvereinbarung beschlossen, um sicherzustellen, dass mehr Katzen als bisher im Stadtgebiet kastriert werden.

Durch die Erhöhung der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) im November 2022 sind die Preise für Katzenkastrationen deutlich gestiegen. Die Kosten können für die Kastration eines Katers bis zu 240 Euro und für die Kastration einer Kätzin bis 290 Euro zuzüglich Kennzeichnung (Tätowierung oder Chip) betragen. Alle streunenden Tiere, die der Tierschutzverein Hagen einfängt, werden kastriert und können sich so nicht weiter vermehren.

Aktion für Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger

Damit darüber hinaus weitere Tiere kastriert werden können, die oftmals als unkastrierte, ungechipte Fundtiere aufgegriffen werden, gibt es ab sofort eine Katzenkastrations-Aktion für Tiere von Bürgergeldempfängerinnen und -empfängern mit Wohnsitz in Hagen.

Die Tierbesitzerinnen und -besitzer melden sich ausschließlich per E-Mail beim Tierschutzverein Hagen an aktion@tierschutzverein-hagen.de und fügen zum Nachweis der Bedürftigkeit Kopien des Personalausweises sowie des letzten (aktuellen) Bürgergeldbescheides bei. Der Name des Tieres und die Angabe, ob es sich um einen Kater oder eine Kätzin handelt, sind ebenfalls erforderlich. Zusätzlich müssen sich die Personen mit der Datenverarbeitung ihrer Daten durch den Tierschutzverein Hagen und die Tierarztpraxis einverstanden erklären.

Die Kastration ist für Bürgergeldempfängerinnen und -empfänger nicht kostenlos, sie müssen einen Eigenanteil in Höhe von 70 Euro für einen Kater und 90 Euro für eine Kätzin inklusive Tätowierung zahlen. Es wird empfohlen, das Tier auch chippen zu lassen. Die Kosten von 25 Euro kommen zum Eigenanteil hinzu. Wer sein Tier chippen lassen möchte, sollte danach auch die Registrierung bei einschlägigen Internetportalen wie beispielsweise Tasso kostenlos selbst vornehmen. So kann das Tier durch die Chipnummer den Besitzerdaten zugeordnet werden, um bei einem Fund des Tieres zügig die Besitzerin oder den Besitzer ausfindig zu machen und zu kontaktieren. Der Eigenteil muss vorab auf das Konto des Tierschutzvereins Hagen und Umgebung e.V. mit folgenden Kontodaten gezahlt werden: Sparkasse Hagen, IBAN DE64 4505 0001 0100 029582, BIC WELADE3HXXX. Sobald der Eigenanteil auf dem Konto eingegangen ist, teilt der Tierschutzverein per E-Mail die weitere Vorgehensweise mit. Die restlichen anfallenden Kosten für die Kastration teilen sich die Stadt Hagen und der Tierschutzverein jeweils zur Hälfte.

Quelle: Stadt Hagen

Pressebereich

WR vom 25.03.2023:

Helmut Ullrich Hagen.  Das Ermittlungsverfahren gegen Birgit Ganskow, Vorsitzende des Tierschutzvereins, ist ohne Auflagen eingestellt worden.

Foto: Michael Kleinrensing WP

Es waren schwere Vorwürfe, denen sich Birgit Ganskow (65) in den vergangenen zehn Monaten ausgesetzt sah. Anschuldigungen, die drei zurückgetretene Vorstandsfrauen öffentlich gegen sie erhoben hatten und die an ihren Nerven zerrten.

Doch jetzt hat die Vorsitzende des Tierschutzvereins Hagen amtlich, dass sie sich nichts zu Schulden kommen ließ: Die Staatsanwaltschaft Hagen hat das Ermittlungsverfahren gegen sie wegen des Verdachts der Untreue zum Nachteil des Vereins ohne Auflagen eingestellt. Die Entscheidung ist endgültig und kann auch nicht angefochten werden.

Birgit Ganskow steht seit zwölf Jahren dem Hagener Tierschutzverein vor. Ihr großes Engagement und ihr unermüdlicher Einsatz für die Tiere sind unbestritten, auch wenn sich manche an der energischen Durchsetzungskraft ihrer Person reiben mögen: „Wer im Tierschutz aktiv ist und dadurch keine Feinde hat, der macht etwas falsch“, lautet ihr Credo.

Katzen-Operation und Goldbarren

Genau das hat sie im Mai vergangenen Jahres selbst erleben müssen: Unter den Vorstandsfrauen im Verein gab es Zwist und Streit, der darin eskalierte, dass die stellvertretende Vorsitzende und zwei Beisitzerinnen zurücktraten und kurz darauf mit schwerwiegenden Anschuldigungen an die Öffentlichkeit traten.

Da war von einer Spendensammlung des Tierschutzvereins für eine Katzen-Operation die Rede, die nie stattgefunden habe. Da wurde behauptet, dass die Vorsitzende Ganskow einen Goldbarren, der dem Verein vererbt worden war, weit unter dem tatsächlichen Wert für sich selbst erworben hätte.

Staatsanwaltschaft prüfte genau

Strafrechtlich relevante Vorwürfe, denen die Staatsanwaltschaft nachgehen musste und die in den vergangenen Monaten gründlich geprüft wurden. Mit einem Ergebnis, das Birgit Ganskow, trotz ihres guten Gewissens, nun mit Erleichterung aufnehmen kann.

„Das Ermittlungsverfahren ist mit ausdrücklicher Zustimmung des zuständigen Amtsgerichts, dem wir den Vorgang vorgelegt hatten, ohne Auflagen eingestellt worden“, erklärt Staatsanwalt Jörn Kleimann als Sprecher der Strafverfolgungsbehörde. Die Einstellung sei nach Paragraf 153 Absatz I der Strafprozessordnung erfolgt. Das bedeute: „Ein hypothetischer Schuldvorwurf mag am Ende so gering sein, dass man das Verfahren einstellen kann.“