Noch einmal möchten wir auf die Katzenschutzverordnung hinweisen


Speziell die Kastrationspflicht. Es scheint, als wäre diese noch nicht ausreichend bekannt, denn immer wieder werden unkastrierte Tiere gemeldet oder gefunden.

Häufig hören wir die seltsamsten Gerüchte, etwa dass Geschwister sich nicht untereinander fortpflanzen könnten. Doch das ist leider falsch und führt zu Inzucht.

Weitere falsche Ansichten lauten:

– „Katzen oder Kater sind zu jung für eine Kastration.“ Dabei können schon Tiere sehr früh trächtig werden und junge Kater fortpflanzen.

– „Eine Katze muss mindestens einmal geworfen haben.“ Nein, das ist ein Missverständnis! Und jene, die das glauben, sollten sich über die potenziellen Kosten einer Komplikation während der Geburt im Klaren sein, da ein Kaiserschnitt im Notdienst schnell über 2000 Euro kosten kann. Übrigens keine Seltenheit!

Auch an die Halter von Wohnungskatzen appellieren wir: Katzen können schnell entwischen und draußen andere Tiere decken, die dann unter elenden Umständen leben müssen. Ihre Katze könnte zudem von einem kranken Kater gedeckt werden sich an stecken und Krankheiten an den Nachwuchs übertragen – sind Sie sich dessen bewusst?

Unkastrierte Katzen können in eine sogenannte Dauer-Rolligkeit verfallen, was für das Tier erheblichen Stress bedeutet. Unkastrierte Kater neigen dazu zu markieren, was Geruchsbelästigungen verursachen kann. Zudem entlaufen unkastrierte Tiere häufiger als kastrierte.

Es gibt unzählige gute Gründe für eine Kastration. Sorgen Sie für das Wohl Ihrer Tiere und der gesamten Katzenpopulation.

**Bilder TSV Rosenheim